- Margentarif
- Tarifform, bei der kein bestimmter Tarif zur Anwendung vorgeschrieben wird, sondern den Marktteilnehmern ein Spielraum im Bereich der Marge (Bandbreite mit Ober- und Untergrenze) verbleibt, innerhalb dessen der anzuwendende Tarif frei ausgehandelt werden kann. M. können als ± -Werte von einer Margenmitte oder als +Werte von einer Margenuntergrenze bzw. als –Werte von einer Obergrenze definiert werden.
Lexikon der Economics. 2013.